Jeder Notar ist im Gegensatz zum rechtsanwaltlichen Berater ein unabhängiger, unparteilicher und von Weisungen unabhängiger Amtsträger. Es ist gewährleistet, dass er nur in Angelegenheiten tätig wird, in denen weder er noch ein Mitarbeiter der Kanzlei in anwaltlicher Eigenschaft beratend oder anderweitig tätig war oder ist.

Sie benötigen einen Notar zur Beglaubigung oder Beurkundung in vielen gesetzlich vorgesehenen Fällen: beim Grundstücks(ver)kauf und bei Belastungen, in Erb- und Familienangelegenheiten (Testamente / Erb- und Eheverträge), bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten und von Todes wegen; ebenso in vielen  Unternehmensangelegenheiten: Gründung und Registereintragung von Kapital- oder Personengesellschaften, Verschmelzungen und vieles andere mehr. Fragen Sie den Notar Ihrer Wahl, dessen Person Ihnen von Ihrem Vertragspartner nicht vorgeschrieben werden kann.

Jeder erfahrene Notar gewährleistet durch laufende Fortbildung das aktuelle rechtliche Wissen und kennt die neueste Rechtsprechung. Viele verwandte Berufsgruppen verteilen Vertragsentwürfe pp., die i.d.R. aber nur Formularwerk sind, das nicht auf dem neuesten Stand ist und spezielle Rechtsfragen im Einzelfall nicht berücksichtigen kann. Andererseits wird jeder verantwortungsbewusste Notar in komplexen Fällen immer Kontakt beispielsweise zu Ihrem steuerlichen Berater suchen, um interdisziplinär eine optimale Lösung Ihres Problems zu finden.

Die Kosten für notarielle Tätigkeit sind zwingend gesetzlich geregelt und bei allen Notaren in
Deutschland identisch. Gebührenvereinbarungen - oder Ermäßigungen sind jedem Notar untersagt!